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   VGH Bayern, 12.11.2009 - 11 CS 09.2460   

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https://dejure.org/2009,45378
VGH Bayern, 12.11.2009 - 11 CS 09.2460 (https://dejure.org/2009,45378)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.11.2009 - 11 CS 09.2460 (https://dejure.org/2009,45378)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. November 2009 - 11 CS 09.2460 (https://dejure.org/2009,45378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufforderung, den tschechischen Führerschein zur Eintragung eines Sperrvermerks vorzulegen;Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2009 - 11 CS 09.2460
    Die Behauptung des Antragstellers, es ergebe sich aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a., sowie Rechtssachen C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a.) und vom 9. Juli 2009 (Rechtssache C-445/08, Wierer), dass die Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein nicht ausreiche, um ihm einen Wohnsitzverstoß zu unterstellen, der seine fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland begründe, trifft nicht zu.

    Der EuGH hat gerade in seiner Entscheidung vom 9. Juli 2009 (a.a.O., Rd.Nr. 51) unter Berufung auf seine beiden Urteile vom 26. Juni 2008 (a.a.O., Rd.Nr. 69 bzw. Rd.Nr. 72) erneut festgestellt, dass der Aufnahmemitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, es ablehnen kann, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus dem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat außerhalb einer Sperrzeit ausgestellten Führerschein ergibt, wenn sich zwar nicht anhand von vom Aufnahmemitgliedstaat stammenden Informationen, aber auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellerstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins nicht erfüllt war.

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2009 - 11 CS 09.2460
    Die Behauptung des Antragstellers, es ergebe sich aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a., sowie Rechtssachen C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a.) und vom 9. Juli 2009 (Rechtssache C-445/08, Wierer), dass die Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein nicht ausreiche, um ihm einen Wohnsitzverstoß zu unterstellen, der seine fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland begründe, trifft nicht zu.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2009 - 11 CS 09.2460
    Die Behauptung des Antragstellers, es ergebe sich aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a., sowie Rechtssachen C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a.) und vom 9. Juli 2009 (Rechtssache C-445/08, Wierer), dass die Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein nicht ausreiche, um ihm einen Wohnsitzverstoß zu unterstellen, der seine fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland begründe, trifft nicht zu.
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