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VGH Bayern, 12.11.2009 - 11 CS 09.2460 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aufforderung, den tschechischen Führerschein zur Eintragung eines Sperrvermerks vorzulegen;Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie …
Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2009 - 11 CS 09.2460
Die Behauptung des Antragstellers, es ergebe sich aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a., sowie Rechtssachen C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a.) und vom 9. Juli 2009 (Rechtssache C-445/08, Wierer), dass die Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein nicht ausreiche, um ihm einen Wohnsitzverstoß zu unterstellen, der seine fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland begründe, trifft nicht zu.Der EuGH hat gerade in seiner Entscheidung vom 9. Juli 2009 (a.a.O., Rd.Nr. 51) unter Berufung auf seine beiden Urteile vom 26. Juni 2008 (…a.a.O., Rd.Nr. 69 bzw. Rd.Nr. 72) erneut festgestellt, dass der Aufnahmemitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, es ablehnen kann, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus dem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat außerhalb einer Sperrzeit ausgestellten Führerschein ergibt, wenn sich zwar nicht anhand von vom Aufnahmemitgliedstaat stammenden Informationen, aber auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellerstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins nicht erfüllt war.
- EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2009 - 11 CS 09.2460
Die Behauptung des Antragstellers, es ergebe sich aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a., sowie Rechtssachen C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a.) und vom 9. Juli 2009 (Rechtssache C-445/08, Wierer), dass die Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein nicht ausreiche, um ihm einen Wohnsitzverstoß zu unterstellen, der seine fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland begründe, trifft nicht zu. - EuGH, 26.06.2008 - C-334/06
Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2009 - 11 CS 09.2460
Die Behauptung des Antragstellers, es ergebe sich aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a., sowie Rechtssachen C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a.) und vom 9. Juli 2009 (Rechtssache C-445/08, Wierer), dass die Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein nicht ausreiche, um ihm einen Wohnsitzverstoß zu unterstellen, der seine fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland begründe, trifft nicht zu.
- VG Bayreuth, 12.01.2010 - B 1 K 09.469 Der Kläger ist auch ohne ausdrückliche Entziehung bzw. Aberkennung durch Bescheid nicht berechtigt, mit seiner tschechischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland zu fahren (vgl. BVerwG vom 11.12.2008 Az. 3 C 26.07 in NJW 2009, 1689 und Az. 3 C 38.07 in BayVBl 2009, 374; BayVGH vom 20.1.2010 Az. 11 CE 09.2078, vom 18.1.2010 Az. 11 CS 09.2079, vom 12.1.2010 Az. 11 CS 09.1967 zu VG Bayreuth vom 21.7.2009 Az. B 1 S 09.490, vom 28.12.2009 Az. 11 CS 09.1698, vom 27.11.2009 Az. 11 ZB 09.1699, vom 19.11.2009 Az. 11 ZB 09.1358, vom 12.11.2009 Az. 11 CS 09.2460, vom 9.11.2009 Az. 11 CE 09.1614, vom 29.10.2009 Az. 11 CS 09.2036, vom 27.10.2009 Az. 11 CS 09.1037, vom 26.10.2009 Az. 11 ZB 09.1634, vom 13.8.2009 Az. 11 CS 09.1379, vom 6.8.2009 Az. 11 CS 09.1622, vom 28.7.2009 Az. 11 CS 09.1579, vom 9.7.2009 Az. 11 CE 09.1425, vom 22.6.2009 Az. 11 CE 09.1089, vom 7.5.2009 Az. 11 CE 09.426 und vom 28.4.2009 Az. 11 CS 09.350; OVG Rheinland-Pfalz vom 1.7.2009 Az. 10 B 10450/09 in DVBl 2009, 1118; VGH Baden-Württemberg vom 2.2.2009 Az. 10 S 3323/08 in NZV 2009, 359 = VRS 116, 288).
- VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.756
Feststellung der Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; …
Da im Falle des Klägers bereits die erste Alternative für eine Befugnis der Nichtanerkennung erfüllt ist, kommt es auf seinen Vortrag, im Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins in der Tschechischen Republik wohnhaft gewesen zu sein, nicht mehr an (BayVGH v. 12.11.2009 - 11 CS 09.2460 - Juris). - VG München, 10.03.2010 - M 1 S 10.738
Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Eintragung eines Sperrvermerks
Da im Falle des Antragstellers bereits die erste Alternative für eine Befugnis der Nichtanerkennung erfüllt ist, kommt es auf seinen Vortrag, im Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins in der Tschechischen Republik wohnhaft gewesen zu sein, nicht mehr an (BayVGH v. 12.11.2009 - 11 CS 09.2460 - Juris).